Geschätztes Agro-Office Team
Ich habe eine Frage zum neuen detailllierten Anlageinventar.
Bleibt das Inventar das man im BWA erstellt hat so erhalten, oder gilt das neue detaillirte Inventar für beide Abschlüsse (Fibu und BWA). Ich Frage deshalb weil ich bis anhin in der Fibu degressiv abgeschrieben habe und im BWA linear.
Detailiertes Anlageinventar
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Hallo Herr Schuler
Ihre Vermutung ist korrekt. Das detaillierte Anlageinventar FIBU und das vom BWA hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Sie können also weiterhin zwei unterschiedliche Abschreibemethoden für FIBU / BWA verwenden, das ist kein Problem.
Bei der Ersterfassung können Sie Objekte vom BWA importieren, um ihnen den Start in der FIBU zu erleichtern. Zudem können Sie allenfalls neu eröffnete Anlageobjekte von der FIBU in die Bebu übernehmen, um auch hier eine Doppelerfassung auszuschliessen.
Ich hoffe, Ihre Frage somit beantwortet zu haben!
Ihre Vermutung ist korrekt. Das detaillierte Anlageinventar FIBU und das vom BWA hat nur bedingt etwas miteinander zu tun. Sie können also weiterhin zwei unterschiedliche Abschreibemethoden für FIBU / BWA verwenden, das ist kein Problem.
Bei der Ersterfassung können Sie Objekte vom BWA importieren, um ihnen den Start in der FIBU zu erleichtern. Zudem können Sie allenfalls neu eröffnete Anlageobjekte von der FIBU in die Bebu übernehmen, um auch hier eine Doppelerfassung auszuschliessen.
Ich hoffe, Ihre Frage somit beantwortet zu haben!
Urs Wüest
Agro-Office AG, Winterthur
Geschäftsführer
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